Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der d·bug GmbH für Verbraucher (nach § 13 BGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der d·bug GmbH gegenüber Verbrauchern nach §13 BGB. Anderslautende Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Vertragspartners werden - auch ohne ausdrücklichen Widerspruch - selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Angebote
Angebote der d·bug GmbH sind - sofern nicht anders vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Die die Ware der d·bug GmbH betreffenden Abbildungen, Prospekte, Verzeichnisse etc. und die dort aufgeführten Daten über Leistung, Abmessung, Gewicht etc. sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Sie gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne einer Garantie.
§ 3 Versand und Gefahrübergang
Sofern Ware von der d·bug GmbH an den Kunden auf Rechnung oder gegen Nachnahme versandt bzw. geliefert wird, geht die Gefahr mit der Auslieferung an das Transportunternehmen bzw. mit der Übergabe an den Kunden durch einen Mitarbeiter der d·bug GmbH, auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder noch andere Leistungen zu erbringen sind.
§ 4 Lieferung
(1) Hinsichtlich der Frist für Lieferungen oder Leistungen sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgebend, richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung der d·bug GmbH vorausgesetzt. Teillieferungen sind zulässig. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.
(2) Ist die Nichteinhaltung der Frist auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert.
(3) Im Fall des Leistungsverzugs durch die d·bug GmbH oder im Falle einer von der d·bug GmbH zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung hat der Kunde das Recht, sich entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zu lösen. Ein Leistungsverzug liegt nicht vor, wenn sich die Lieferzeit aus den oben genannten Gründen verlängert.
(4) Im Falle von Verzug, Rücktritt vom Vertrag aufgrund von Verzug oder einer von der d·bug GmbH zu vertretenden Unmöglichkeit kann der Kunde Schadensersatz nur verlangen, wenn der Verzug oder die Unmöglichkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich von der d·bug GmbH oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurde oder wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Waren bleiben im Eigentum der d·bug GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher der d·bug GmbH gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Sache zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde hat die Sache pfleglich zu behandeln. Die d·bug GmbH ist unverzüglich zu unterrichten, falls die Sache gepfändet, beschädigt wird oder abhanden kommt sowie im Falle einer Verlegung der Geschäftsräume des Kunden. Verletzt der Kunde die hier genannten Pflichten erheblich, so kann die d·bug GmbH den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die Forderung des Kunden gegen den Erwerber treten an die Stelle der veräußerten Ware. Der Kunde ist berechtigt, diese Forderung einzuziehen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung und zur Einziehung kann von der d·bug GmbH widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Vertragspflichten gegenüber der d·bug GmbH nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der d·bug GmbH nach dieser Regelung zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 Prozent übersteigt, wird die d·bug GmbH auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
(4) Bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögenslage kann die d·bug GmbH die Herausgabe der Ware verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt nur als Rücktritt vom Vertrag, wenn die d·bug GmbH dies ausdrücklich erklärt. Im Falle eines Zahlungsverzugs kann die d·bug GmbH auch jederzeit dem Kunden eine Frist mit Ablehnungsandrohung zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung setzen und nach Ablauf dieser Frist Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 9 Abs. 3 verlangen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die vertraglichen Vereinbarungen. Wurde keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen, sind Forderungen sofort fällig; es gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen ab Rechnungsstellung als vereinbart. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei der d·bug GmbH.
(2) Bei Üerschreitung des Zahlungsziels ist die d·bug GmbH berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu fordern. Darüber hinausgehende Rechte bleiben unberührt.
(3) Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluß wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten gegenüber der d·bug GmbH sofort fällig. Die d·bug GmbH ist dann berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen.
(4) Einwendungen gegen Rechnungen müssen spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem Zugang der Rechnung schriftlich bei der d·bug GmbH eingehen. Eine Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche bleiben bei begründeter Einwendung auch nach Fristablauf unberührt.
§ 7 Übertragbarkeit / Aufrechnung
(1) Die d·bug GmbH ist berechtigt, die Ansprüche und Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden an Dritte zu übertragen, soweit der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird.
(2) Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der d·bug GmbH an Dritte abtreten.
(3) Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber den Forderungen der d·bug GmbH zu. Eine Aufrechnung ist nur mit von der d·bug GmbH unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 8 Gewährleistung, Haftung
(1) Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und etwaige erkennbare Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen auf den Frachtpapieren oder dem Lieferschein zu vermerken und unverzüglich der d·bug GmbH zu melden. Sämtliche gelieferte Ware ist auf Vollständigkeit, auch hinsichtlich einzelner Komponenten der Ware zu untersuchen. Gegebenenfalls quantitative Abweichungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Ware bei der d·bug GmbH schriftlich zu rügen. Äußerlich nicht erkennbare Mängel oder Schäden sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen schriftlich gegenüber der d·bug GmbH anzuzeigen. Der bemängelte Gegenstand ist unverändert aufzubewahren. Weitere Weisungen sind bei der d·bug GmbH einzuholen.
(2) Ist die gelieferte Ware mangelhaft und hat der Kunde den Mangel rechtzeitig angezeigt, so kann die d·bug GmbH die Ware innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern oder bei einer Gattungsschuld eine mangelfreie Ware liefern. Kann die Nachbesserung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht erfolgreich durchgeführt werden, so stehen dem Kunden die Rechte auf Wandelung und Minderung des Vertrags zu.
(3) Jegliche Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit den durch die d·bug GmbH erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ein Ausschluss gesetzlich untersagt ist.
(4) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei Neuwaren beträgt entsprechend den gesetzlichen Regelungen zwei Jahre.
(5) Soweit nicht vertraglich anders geregelt, ist die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Waren auf ein Jahr beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht, in Fällen, in denen eine Verkürzung gesetzlich ausgeschlossen ist.
§ 9 Rücktritt vom Vertrag
(1) Die d·bug GmbH ist berechtigt, bei von der d·bug GmbH nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung, zum Beispiel durch fehlenden Wareneingang, höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen etc., bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, bei falschen Angaben des Kunden zur Kreditwürdigkeit oder bei objektiv fehlender Kreditwürdigkeit, bei nicht vorhersehbaren und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindenden Hindernissen vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Bei teilweiser und zeitlicher Unmöglichkeit kann der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen den veränderten Bedingungen angepasst werden.
(3) Bei Schadensersatzansprüchen wegen vom Kunden zu vertretender Unmöglichkeit oder aufgrund Rücktritts der d·bug GmbH vom Vertrag aus gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechten steht der d·bug GmbH ohne weitere Nachweise eine Entschädigung von 25% der Auftragssumme zu, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatznachweises bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Gewerbliche Schutzrechte
Soweit nicht anders vereinbart, übernimmt die d·bug GmbH keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich Mitteilung an die d·bug GmbH zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten Waren oder Leistungen nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden erstellt worden, so hat der Kunde die d·bug GmbH von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
§ 11 Gerichtsstand, Sonstiges
(1) Soweit zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus Verträgen der d·bug GmbH und sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen entstehen, München vereinbart. Ebenso ist Gerichtsstand München, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen nicht.
(3) Für die vertraglichen Beziehungen gilt Deutsches Recht.
Stand: 12.08.2002